Showing posts with label Polens Verfassung. Show all posts
Showing posts with label Polens Verfassung. Show all posts

Saturday, October 09, 2021

Ungarn unterstützt polnisches EU-Urteil


VORRANG FÜR NATIONALES RECHT

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán stellt sich hinter ein Urteil des polnisches Verfassungsgerichts. Der Entscheid der Warschauer Richter sei Folge einer „schlechten Praxis der europäischen Institutionen“.

Als bisher einziges EU-Land stellt sich Ungarn hinter das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der Verfassung vereinbar seien. Der Entscheid sei Folge einer „schlechten Praxis der europäischen Institutionen“, heißt es in einem Regierungsbeschluss, den der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán unterzeichnete und aus dem die staatliche Nachrichtenagentur MTI am Samstag zitierte. » | Quelle: dpa | Samstag, 9. Oktober 2021

Friday, October 08, 2021

Polen stellt nationales Recht über EU-Recht | DW Nachrichten

Oct 8, 2021 • Es geht um etwas ganz Grundsätzliches, eine Regel, die die Europäische Union zusammenhält: EU-Recht gilt vor nationalem Recht. Das mag manchmal lästig sein für die einzelnen Mitgliedsstaaten, manchmal praktisch, nur optional ist es nicht. Umso heftiger sind die Reaktion auf ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts: das findet nämlich, dass Teile des EU-Rechts ganz grundsätzlich nicht vereinbar sind mit der polnischen Verfassung. Ein neuer Tiefpunkt im innereuropäischen Verhältnis.

«Ein Angriff auf die EU als Rechtsgemeinschaft»: Brüssel reagiert auf das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts

NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: Polens Verfassungsgericht hat erklärt, dass EU-Recht keinen Vorrang mehr vor polnischen Gesetzen hat. Damit schert das Land aus der gemeinsamen Rechtsordnung aus. In Brüssel sieht man eine rote Linie überschritten.

Erwartet und doch schockiert: Für Brüssel hat Warschau mit dem Entscheid des Verfassungsgerichts eine rote Linie überschritten. | Omar Marques / Imago

Schon seit Monaten hatte die EU auf einen Entscheid des polnischen Verfassungsgerichts gewartet und sich auf das Schlimmste eingestellt. Doch nachdem am Donnerstagnachmittag, Punkt 17 Uhr 15, die Richterinnen und Richter des Trybunal Konstytucyjny in Warschau tatsächlich zusammengetreten waren, wirkte das politische Brüssel dennoch wie aus allen Wolken gefallen.

In einem beispiellosen Urteilsspruch haben die polnischen Verfassungshüter erklärt, dass wesentliche Teile der europäischen Verträge nicht in Einklang mit der polnischen Verfassung seien. Polnisches Recht müsse grundsätzlich Vorrang vor EU-Recht haben. Jeder Versuch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sich in Polens Justizwesen einzumischen, heisst es aus Warschau, verstosse gegen «die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt» bleibe. Finanzielle Sanktionen denkbar » | Daniel Steinvorth, Brüssel | Freitag, 8. Oktober 2021