Schon seit Monaten hatte die EU auf einen Entscheid des polnischen Verfassungsgerichts gewartet und sich auf das Schlimmste eingestellt. Doch nachdem am Donnerstagnachmittag, Punkt 17 Uhr 15, die Richterinnen und Richter des Trybunal Konstytucyjny in Warschau tatsächlich zusammengetreten waren, wirkte das politische Brüssel dennoch wie aus allen Wolken gefallen.
In einem beispiellosen Urteilsspruch haben die polnischen Verfassungshüter erklärt, dass wesentliche Teile der europäischen Verträge nicht in Einklang mit der polnischen Verfassung seien. Polnisches Recht müsse grundsätzlich Vorrang vor EU-Recht haben. Jeder Versuch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sich in Polens Justizwesen einzumischen, heisst es aus Warschau, verstosse gegen «die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt» bleibe. Finanzielle Sanktionen denkbar » | Daniel Steinvorth, Brüssel | Freitag, 8. Oktober 2021