TAGES ANZEIGER: Die Zeitung «Tribune de Genève» hätte die Polizeifotos des Sohns des libyschen Staatschefs nicht publizieren dürfen, befand der Richter. Das Urteil ist für Amnesty International «ein wichtiger Schritt».
Laut dem erstinstanzlichen Urteil sei die Persönlichkeit von Hannibal Ghadhafi durch die Publikation der Polizeifotos durch die «Tribune de Genève» verletzt worden, sagte Marc Hassberger, Anwalt der Genfer Tageszeitung. Der Anwalt hatte das Urteil am Montag erhalten. Laut Hassberger sei der Richter zum Schluss gekommen, die Zeitung habe mit der Publikation die verschiedenen Interessen falsch gewichtet.
Der Richter verurteilte die Zeitung deshalb dazu, das Urteil zu publizieren - sowohl in ihrer Printausgabe wie auch auf der Internetseite. Das Urteil publizieren muss auch der Kanton Genf. Drei Viertel der dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kantons, erklärte Hassberger. Der Rest müsse die Zeitung übernehmen. Kein Schmerzensgeld für Ghadhafi >>> vin/sda | Montag, 12. April 2010