FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Das Wiener Landgericht hat den früheren österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Heinz-Christian Strache, früher österreichischer Vizekanzler und Vorsitzender der rechten Partei FPÖ, ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Das Strafmaß beträgt 15 Monate „bedingt“, die Haft kann also zur Bewährung ausgesetzt werden. Mit ihm wurde der Unternehmer Walter Grubmüller wegen Bestechung verurteilt. Das Gericht folgte der Darstellung der Staatsanwaltschaft, der Unternehmer habe Strache durch Parteispenden und eine Urlaubseinladung veranlasst, sich für eine Gesetzesänderung zugunsten einer Privatklinik Grubmüllers einzusetzen. » | Von Stephan Löwenstein, Politischer Korrespondent mit Sitz in Wien | Freitag, 27. August 2021