Wednesday, December 22, 2021

EU-Kommission eröffnet Verfahren gegen Polen

WEGEN VERFASSUNGSGERICHT

FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Weil das polnische Verfassungsgericht nationales Recht über EU-Recht stellt, leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen ein. Dieses könnte zu abermaligen finanziellen Sanktionen führen.

Wegen umstrittener Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum Status von EU-Recht geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land vor. Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und schließlich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstoßen die Urteile des Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äußerte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts. » | Quelle: DPA_Basis | Mittwoch, 22. Dezember 2021