FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG: Wegen der Diskriminierung nichtheterosexueller Menschen hat Brüssel die Schritte eingeleitet. „Die Kommission wird alle Instrumente nutzen, die ihr zur Verfügung stehen“, um die Werte der EU zu verteidigen, heißt es.
Die EU-Kommission hat am Donnerstag drei Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil sie eine Diskriminierung von Menschen befürchtet, die nicht heterosexuell sind. Dafür hat sich die Abkürzung LGBTQI eingebürgert. Zwei Verfahren betreffen Ungarn, eines Polen. In einer Mitteilung verwies die Kommission auf die in Artikel 2 des EU-Vertrags garantierte Achtung der Menschenwürde, die Wahrung der Menschenrechte und den Gleichheitsgrundsatz: „Die Kommission wird alle Instrumente nutzen, die ihr zur Verfügung stehen, um diese Werte zu verteidigen.“ » | Von Thomas Gutschker, Amsterdam | Donnerstag, 15. Juli 2021
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