Tuesday, March 30, 2010


Französischer Staatsrat gegen Burka-Verbot: Verfassungsrechtliche Bedenken

NZZ ONLINE: Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat sich der Staatsrat in Frankreich gegen ein vollständiges Burka-Verbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen.

Selbst das Tragen von Ganzkörperschleiern teilweise zu untersagen werde schwer umzusetzen sein, erklärte das Gremium am Dienstag. Zur Begründung hiess es, ein Burka-Verbot könnte die französiche Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verletzen. >>> ddp | Dienstag, 30. März 2010

WELT ONLINE: Frankreichs Staatsrat – Burka-Verbot aus Sicherheitsgründen möglich: In Frankreich ist nach Einschätzung des Staatsrates ein generelles Burka-Verbot nicht zulässig. Wenn es die öffentliche Sicherheit erfordere, sollen allerdings Vermummungsverbote ausgesprochen werden können. Das gilt etwa für Banken, Juwelierläden, Sportveranstaltungen oder internationale Konferenzen. >>> AFP/fas | Dienstag, 30. März 2010