DEUTSCHE WELLE: Entgegen geltendem Völkerrecht werden Rechte von Homosexuellen vielerorts auf der Welt verletzt. In einigen Ländern droht sogar die Todesstrafe. Ein heikles Thema für Außenminister Westerwelle bei seiner Nahost-Reise.
Eine Bestandsaufnahme der miserablen Situation Homosexueller findet sich in einem Antrag vom 6.Mai 2009 an den Bundestag mit dem Titel: "Die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen". Antragsteller damals: Dr. Guido Westerwelle und die Fraktion der FDP. Das Parlament, so heißt es in dem Entwurf, solle die Bundesregierung auffordern, sich verstärkt gegen die Diskriminierung einzusetzen. Unter anderem solle die Bundesregierung "bei den Ländern, in denen Lesben, Schwulen, Bisexuellen aufgrund ihrer gelebten sexuellen Orientierung Strafen oder gar die Verhängung der Todesstrafe drohen, für deren Abschaffung eintreten".
Der Antrag wurde im Juni 2009 von CDU/CSU und SPD, der seinerzeit regierenden großen Koalition, gegen die Stimmen von FDP, Grünen und Linken abgeschmettert. Ob der jetzige Bundesaußenminister Westerwelle nun seinem damaligen Antrag folgt und das Thema im Verlauf der Nahost-Reise anspricht?
Todesstrafe in Saudi-Arabien
In der Türkei ist Homosexualität nicht verboten. Sich öffentlich zu seiner Homosexualität zu bekennen, ist trotzdem äußerst heikel, vor allem in den traditionellen Milieus abseits der großen Städte. Homosexualität, vor allem die unter Männern, passt weder in das religiös-fundamentalistische Weltbild von Anhängern der Regierungspartei AKP noch in das der türkischen Nationalisten. >>> Autor: Michael Gessat / Redaktion: Michael Borgers | Donnerstag, 07. Januar 2010