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Friday, March 13, 2009

Verdacht reicht, um österreichische Konten einzusehen

DIE PRESSE: Grundsätzlich bleibt das Bankgeheimnis in Österreich bestehen. Allerdings dürfen künftig ausländische Behörden auch ohne laufendes Strafverfahren Einsicht nehmen - ein begründeter Verdacht reicht.

Nach internationalem Druck hat Österreich angekündigt, sein Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte ÖVP-Finanzminister Josef Pröll am Freitag in Wien. >>> Ag/Red | Freitag, 13. März 2009

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Die Schweiz lockert das Bankgeheimnis: Der Bundesrat will auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe leisten

NZZ Online: Die Schweiz ist bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Mit dieser Lockerung des Bankgeheimnisses will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf die schwarze Liste nicht kooperierender «Steueroasen» gesetzt wird, wie Bundespräsident Merz erklärte.

Der Bundesrat macht beim Bankgeheimnis Konzessionen gegenüber dem Ausland. Wie Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Freitag vor den Medien ankündigte, ist er bereit, in Zukunft unter gewissen Bedingungen auch bei Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Die bisher geltende Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird also für ausländische Kunden von Schweizer Banken nicht mehr aufrechterhalten. >>> bbu | Freitag, 13. März 2009

WELT ONLINE: Steueroase: Schweiz lockert ihr heiliges Bankgeheimnis

Es kommt einer Revolution gleich: Die Schweiz lockert ihr striktes Bankgeheimnis – und will künftig unter bestimmten Bedingungen Amtshilfe bei Steuerhinterziehung leisten. So könnten deutsche Finanzämter an die Kontodaten von Steuersündern gelangen. Österreich und Luxemburg planen ähnliches.

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Foto dank der Welt

Die Schweiz lockert nun auch offiziell ihr striktes Bankgeheimnis. Die Regierung sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Das teilte das Finanzministerium mit. Auch sollen OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt. >>> | Freitag, 13. März 2009

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