NZZ Online: Die Schweiz ist bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Mit dieser Lockerung des Bankgeheimnisses will der Bundesrat verhindern, dass die Schweiz auf die schwarze Liste nicht kooperierender «Steueroasen» gesetzt wird, wie Bundespräsident Merz erklärte.
Der Bundesrat macht beim Bankgeheimnis Konzessionen gegenüber dem Ausland. Wie Bundespräsident Hans-Rudolf Merz am Freitag vor den Medien ankündigte, ist er bereit, in Zukunft unter gewissen Bedingungen auch bei Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Die bisher geltende Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wird also für ausländische Kunden von Schweizer Banken nicht mehr aufrechterhalten. >>> bbu | Freitag, 13. März 2009
WELT ONLINE: Steueroase: Schweiz lockert ihr heiliges Bankgeheimnis
Es kommt einer Revolution gleich: Die Schweiz lockert ihr striktes Bankgeheimnis – und will künftig unter bestimmten Bedingungen Amtshilfe bei Steuerhinterziehung leisten. So könnten deutsche Finanzämter an die Kontodaten von Steuersündern gelangen. Österreich und Luxemburg planen ähnliches.
Die Schweiz lockert nun auch offiziell ihr striktes Bankgeheimnis. Die Regierung sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Das teilte das Finanzministerium mit. Auch sollen OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt. >>> | Freitag, 13. März 2009
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