DIE PRESSE: Grundsätzlich bleibt das Bankgeheimnis in Österreich bestehen. Allerdings dürfen künftig ausländische Behörden auch ohne laufendes Strafverfahren Einsicht nehmen - ein begründeter Verdacht reicht.
Nach internationalem Druck hat Österreich angekündigt, sein Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte ÖVP-Finanzminister Josef Pröll am Freitag in Wien. >>> Ag/Red | Freitag, 13. März 2009
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