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Friday, December 11, 2009

Schweiz: Islamprediger will trotz Verbot an Kundgebung teilnehmen: Die Grenzwache ist auf dem Posten

NZZ ONLINE: Der umstrittene deutsche Islam-Prediger Pierre Vogel will trotz dem Einreiseverbot an der Kundgebung «Islam ohne Vorurteile» dabei sein. Er werde auf jeden Fall da sein, erklärte der Islam-Prediger in einem Videobeitrag auf seiner Internetseite.

Der umstrittene deutsche Islamprediger Pierre Vogel will trotz Einreisesperre an der Kundgebung vom Samstag in Bern teilnehmen. Die Schweizer Behörden wurden darüber informiert, dass er bereits am Freitagabend einreisen will, wie BfM-Sprecher Michael Glauser sagte. Die Grenzwache sei auf dem Posten.
«Eine Überraschung parat»

Er werde auf jeden Fall da sein, erklärte der Islamprediger in einem Videobeitrag auf seiner Internetseite. Falls wirklich eine Einreisesperre gegen ihn verhängt worden sei, werde man Wege finden. «Wir haben eine Überraschung parat». Vielleicht würden sie auch kurz eingesperrt, das sei aber Berufsrisiko. >>> ap | Freitag, 11. Dezember 2009

Thursday, December 10, 2009

Schweiz: Einreisesperre für Islamisten

NZZ ONLINE: Demo einer Splittergruppe in Bern

Auch das Demonstrieren gegen einen Volksentscheid gehört zum guten Recht von Demokraten. Doch man sollte wissen, was man mit seiner Präsenz zum Ausdruck bringen will und mit wem man sich einlässt. Am Samstag ist, wie die Gratiszeitung «20 Minuten» meldete, eine Kundgebung «gegen die Islamhetze» in Bern angesagt. 500 Menschen sollen sich auf Facebook bereits angemeldet haben. Organisiert wird der Anlass vom Islam-Zentral-Rat Schweiz.

Als Gastredner angekündigt war der aktive Islamist Pierre Vogel aus Deutschland. Er ist ein zum Islam konvertierter Ex-Profiboxer, der sich an ein junges Publikum wendet, um zum Glaubensübertritt zu animieren. Er soll es verstehen, junge Menschen in seinen Bann zu ziehen. Das Bundesamt für Migration hat nun aber gegen ihn, wie es zu einem Beitrag von «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens mitteilt, eine Einreisesperre verhängt. Laut Gesetz ist dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. >>> cs | Donnerstag, 10. Dezember 2009