NEUE ZÜRCHER ZEITUNG: Das oberste Gericht der EU hat entschieden: Brüssel darf Mitgliedsstaaten Haushaltsgelder kürzen, wenn bei deren Verwendung rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden. Ob und wann das entsprechende Verfahren angewendet wird, ist aber noch fraglich.
Die Begeisterungsstürme liessen nicht lange auf sich warten. Von einem «historischen Erfolg» wollte die konservative Europaabgeordnete Monika Hohlmeier sprechen, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in den Rechtssachen C-156/21 und C-157/21 verkündete. Hier habe das oberste Gericht der EU ein «starkes Signal für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» gesetzt, freute sich die grüne Abgeordnete Terry Reintke.
Die Freude im EU-Parlament ist gross, dass die Luxemburger Richter am Mittwoch ein Verfahren für rechtens erklärt haben, mit dem zum ersten Mal Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit finanziell geahndet werden können. Gemeint ist die sogenannte «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit» – auch Rechtsstaatsmechanismus genannt –, die seit gut einem Jahr in Kraft ist. » | Daniel Steinvorth, Brüssel | Mittwoch, 16. Februar 2022
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