Das in Polen eingeführte neue Disziplinarrecht für Richter verstößt nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Die beim polnischen Obersten Gericht angesiedelte Disziplinarkammer erfülle nicht alle Ansprüche an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit von Richtern, erklärte der EuGH in Luxemburg.
Die Disziplinarkammer ist das Herzstück der umstrittenen Reformen des polnischen Justizsystems der nationalkonservativen PiS-Regierung. Die Disziplinarkammer kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen.