DIE PRESSE: Das umstrittene Gesetz, das die Leugnung von Völkermorden unter Strafe stellt, soll gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoßen.
Das französische Gesetz, das die Leugnung von im Land anerkannten Genoziden unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstoße. Damit kann das umstrittene Gesetz nicht in Kraft treten. Die Türkei hatte scharf gegen das Gesetz protestiert, weil auch der in Frankreich so eingestufte "Völkermord" an den Armeniern betroffen ist.
Beide Parlamentskammer, Nationalversammlung und Senat, hatten das Gesetz verabschiedet. Zu den betroffenen Genoziden zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben. Das Gesetz sah eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro vor. » | DiePresse.com | Dienstag, 28. Februar 2012