HAMBURGER ABENDBLATT: Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einem Schüler Recht gegeben: Trotz Neutralitätsgebots darf der 16-jährige Moslem an seiner Schule beten.
BERLIN. Der Berliner muslimische Gymnasiast Yunus M. darf weiter in einer Unterrichtspause öffentlich beten. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte am Dienstag eine entsprechende vorläufige Eilentscheidung vom März 2008.
Anlass ist die Klage des inzwischen 16-jährigen Schülers, der das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding besucht. Er wollte während der Schulpause sein Mittagsgebet verrichten und hatte sich dafür mit Mitschülern in einen Teil des Schulflurs zurückgezogen. Die Direktorin der Schule hatte ihm dies mit Verweis auf die weltanschauliche und religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen untersagt.
Der Vorsitzende Richter Uwe Wegener betonte in seiner Begründung, die Entscheidung bedeute nicht, dass die Schule einen Gebetsraum zur Verfügung stellen müsse. Sie dürfe den Schüler aber nicht an der Ausübung seiner Religion hindern. Yunus M. habe ihn von der Ernsthaftigkeit seines Ansinnens überzeugt. Das Gericht könne zudem nicht erkennen, dass durch das Verhalten des Klägers Konflikte im Schulalltag zwischen Schülern verschiedener Religionszugehörigkeit verursacht oder vertieft würden. >>> abendblatt.de, KNA | Dienstag, 29. September 2009