Mit der Abstimmung im Unterhaus hat das Parlament das Verbot im Bundesgesetz verankert und eine Geldstrafe von bis zu 1000 Franken für Zuwiderhandlungen festgelegt. Fortan ist das Bedecken von Nase, Mund und Augen sowohl in öffentlichen Räumen als auch in privaten Gebäuden, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, verboten. Das Gesetz lässt jedoch einige Ausnahmen zu. Länder wie Belgien und Frankreich haben bereits ähnliche Regeln erlassen.
Das Schweizer Parlament hat völlig recht. Die Schweiz braucht weder Nomadenkultur noch Wüstenkultur zu importieren. Die gleiche Entscheidung sollte für ganz Europa gelten. Eine Muslimin braucht keine Vollverschleierung, um ihre Religion auszuüben. – © Mark Alexander