Thursday, September 03, 2009

Ghadhafis Vorstoss in der Uno-Bürokratie: Unsicherheitsfaktor an einer Schlüsselstelle

NZZ ONLINE: Bis es Ghadhafis Antrag zur Aufteilung der Schweiz unter die Nachbarländer bis in die Generalversammlung schafft, muss er etliche Hürden nehmen. Über die endgültige Tagesordnung entscheidet ein 27-köpfiges Komitee. Unter normalen Umständen hätte er keine Chance. Doch in diesem Jahr gibt es eine spezielle Konstellation.

Der Antrag Libyens an die Generalversammlung der Uno widerspricht allen völkerrechtlichen Gepflogenheiten. Die Schweiz, ein Uno-Mitglied auflösen zu wollen, ist per se ein Affront für die Staatengemeinschaft. Trotzdem soll der Vorstoss in der Uno-Bürokratie eingespeist worden sein, wie die Berner Nationalrätin Christa Markwalder, Vizepräsidentin der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, in der Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehen sagte.

Ringen um die Agenda

Was passiert nun mit diesem Schreiben? Der Antrag wird nicht automatisch der Generalversammlung der Uno vorgelegt, die vom 15. bis 30. September in New York tagt. Was in den zwei Generaldebatten besprochen wird, ist Gegenstand eines komplizierten Auswahlprozesses. Die erste Fassung der Agenda ist bereits am 9. Februar erstellt und bis Juli mehrmals angepasst worden. Dazu gibt es noch eine Liste von ergänzenden Traktanden, die bis 20 Tage vor Eröffnung der Session eingereicht werden können.

Auf keiner dieser Listen ist der Antrag Libyens bisher zu finden. Gemäss Regel 15 des Auswahlverfahrens können Angelegenheiten von besonderer Dringlichkeit und Wichtigkeit auch noch später eingereicht werden. Ob der Brief der Ghadhafi-Regierung unter diese Kategorie zu rechnen ist, darf bezweifelt werden. >>> spi. | Donnerstag, 03. September 2009