NZZ Online: Der Deutsche Bundestag hat den Besuch sogenannter Terrorcamps unter Strafe gestellt und die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung wieder in Kraft gesetzt. Die Opposition kritisiert beide Neuerungen. Liberale und Grüne malen eine Gesinnungsjustiz an die Wand.
Die Gefahr, die von militanten Islamisten ausgeht, schlägt sich immer deutlicher im deutschen Strafrecht nieder. Am Donnerstag beschloss der Bundestag zahlreiche Änderungen, darunter die Einführung eines neuen Paragrafen 89a, der die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren belegt. >>> U. Sd. | Freitag, 29. Mai 2009