SUEDDEUTSCHE: Sie sehen das rigorose Rauchverbot als gravierenden Eingriff in ihre Berufsfreiheit: Wirte von Shisha-Kneipen wollen nun in Karlsruhe für ihre Wasserpfeifen eine Ausnahme erstreiten.
Zigaretten mögen die meisten von ihnen nicht. Und sie betrachten sich auch nicht als Raucher. Und doch zieht es viele Menschen in Shisha-Cafés, wo sie gemütlich um eine Wasserpfeife herumsitzen und rauchen. Weil sie da nicht mehr dürfen, gehen die Freunde dieser orientalischen Kultur jetzt rechtlich gegen das Rauchverbot vor. Für betroffene Shisha-Wirte und -Raucher erhob die Münchner Anwaltskanzlei Consilia am Mittwoch Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof. "Und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde wird dazu in der kommenden Woche beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht", sagt der Verwaltungsrechtsexperte Professor Michael Hauth.
Man streite hier nicht gegen den Nichtraucherschutz in Gaststätten und Diskotheken, den das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren über die Interessen der Gastwirte und der Raucher gestellt habe, erklärt der Jurist. "Denn für Shisha-Cafés ist dieses Gesetz gar nicht anwendbar." Es wolle die Bevölkerung nämlich vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen. Doch in Shisha-Cafés könne schon rein technisch gar nicht passiv geraucht werden, sagt der Anwalt: "Anders als bei Zigaretten verglimmen dort keine schädlichen Stoffe, es entstehen also keine gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen." >>> Von Ekkehard Müller-Jentsch | Donnerstag, 05. August 2010