NZZ ONLINE: Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass muslimische Schüler kein Recht haben, ihr rituelles Mittagsgebet auf dem Schulgelände zu verrichten.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Donnerstag entschieden, dass ein 16-jähriger muslimischer Berliner Schüler nicht berechtigt ist, sein Mittagsgebet während der Pause auf dem Schulgelände zu verrichten. Damit veränderte das Gericht ein anderslautendes Verdikt des Verwaltungsgerichts aus dem letzten Jahr, das dem Schüler dieses Recht unter Berufung auf das Prinzip der Religionsfreiheit eingeräumt hatte. Der Berliner Senat hatte dieses erste Urteil angefochten. Separater Gebetsraum >>> Ulrich Schmid, Berlin | Freitag, 28. Mai 2010