NZZ ONLINE: Die chinesische Justiz will die Anwendung der Todesstrafe einschränken. Ein Todesurteil soll nur noch im Falle «äusserst schwerwiegender» Verbrechen gefällt werden, und nur aufgrund solider Beweise gegen die Angeklagten.
Das Oberste Volksgericht habe entsprechende Leitlinien für alle chinesischen Gerichte herausgegeben, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Xinhua am Dienstagabend. Ausserdem müsse es «gültige und weitreichende Beweise» für die Tat geben. >>> sda/afp | Mittwoch, 10. Februar 2010