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Monday, October 25, 2010

Afghanistan: Karsai lässt sich von Iran sponsern

ZEIT ONLINE: Afghanistans Präsident Karsai hat zugegeben, Geld aus Teheran zu erhalten. Er spricht von "offiziellen Hilfen", Mitarbeiter berichten aber von Schmiergeld.

Laut Hamid Karsai leistet die iranische Regierung "ein oder zwei Mal pro Jahr" Zahlungen in Höhe von jeweils 500.000 bis 700.000 Euro an seine Regierung. Sein Stabschef Umar Daudsai habe das Geld seinen "Anordnungen entsprechend" entgegengenommen, sagte der afghanische Präsident in Kabul. Die Zahlungen seien transparent gewesen und als "offizielle Hilfe" eines Landes zu sehen. Der afghanische Präsident reagierte damit auf einen Bericht der New York Times vom Samstag.

Darin hieß es, mit den Zahlungen versuche Teheran, seinen Einfluss im Nachbarland auszuweiten. Die Summen in Höhe von mehreren Millionen US-Dollar seien in eine geheime Kasse geflossen. Aus dieser würden Karsai und Daudsai afghanische Abgeordnete, Stammesführer und Talibanvertreter bezahlen, um sich deren Loyalität zu sichern. Iran verfolge mit den Zahlungen auch das Ziel, einen Keil zwischen Afghanistan sowie die Nato und die USA zu treiben. Weiter lesen und einen Kommentar schreiben >>> AFP | Montag, 25. Oktober 2010

Thursday, April 02, 2009

Afghanistan: Gesetz bestimmt Häufigkeit von Sex in der Ehe

WELT ONLINE: Mindestens vier Mal pro Woche – so oft muss eine afghanische Frau mit ihrem Mann schlafen, wenn er danach verlangt. Das sieht ein neues Gesetz vor, das Präsident Hamid Karsai ohne parlamentarische Debatte in Kraft setzte. Für Frauenrechtler wird dadurch die Vergewaltigung in der Ehe legalisiert.

Der afghanische Präsident Hamid Karsai hat ein Gesetz unterzeichnet, das Ehefrauen dazu zwingt, mindestens alle vier Tage mit ihrem Mann zu schlafen. „Solange der Mann nicht auf Reisen ist, hat er jede vierte Nacht das Recht auf Geschlechtsverkehr mit seiner Frau“, bestimmt Artikel 132 des neuen Gesetzes zur Regelung des Familienlebens unter den Schiiten in Afghanistan. Diese stellen rund 20 Prozent der Bevölkerung.

„Außer wenn die Frau krank ist oder irgendeine Krankheit hat, die sich bei Geschlechtsverkehr verschlimmert, ist die Frau verpflichtet, den sexuellen Bedürfnissen ihres Mannes eine positive Antwort zu geben“, heißt es in dem Gesetz. >>> | Donnerstag, 2. April 2009