BERLINER ZEITUNG: Ein republikanisch geführter Senatsausschuss will Anthony Fauci strafrechtlich belangen. Der Fall ist juristisches Neuland – mit ungewissem Ausgang.
Der juristische Streit um den amerikanischen Immunologen und ehemaligen Regierungsberater Anthony Fauci steuert auf ein Grundsatzverfahren zu, wie es die USA in dieser Form noch nicht erlebt haben. Der Grund: So deutlich das Votum des Senatsausschusses für Heimatschutz auch ausfiel, so unklar ist, ob es am Ende wirklich zu einer Anklage kommt – und ob die dafür nötigen rechtlichen Schritte überhaupt Bestand haben.
Im Zentrum steht eine Frage, die es in dieser Zuspitzung juristisch noch nicht gab: Kann jemand das Recht zu schweigen verlieren, weil ein Präsident ihn vorsorglich begnadigt hat? Fauci selbst hatte sich bei seiner Anhörung in der vergangenen Woche mehr als hundertmal auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen. Er begründete das mit der Annahme, die Anhörung sei letztlich darauf angelegt gewesen, ihn zu einer falschen Aussage zu verleiten. » | Franz Becchi | Freitag, 7. August 2026
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