Bundesgericht gibt dem Islamischen Zentralrat recht
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Islamischen Zentralrats gegen das Verbot seiner Jahresversammlung im Kanton Freiburg gut. Private Versammlungen unterlägen prinzipiell keiner Bewilligungspflicht, und die öffentliche Sicherheit sei nie konkret gefährdet gewesen. Das Gericht fällt das Urteil einstimmig.