NZZ ONLINE: Eine neue Volksinitiative verlangt die Wiedereinführung der Todesstrafe bei «Mord mit sexuellem Missbrauch». Der Text ist noch nicht veröffentlicht. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet die Todesstrafe.
Ein Initiativkomitee hat vor einem Monat eine Volksinitiative mit dem Titel «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» bei der Bundeskanzlei zur formellen Vorprüfung eingereicht. Laut Marcel Graf, Mitglied des Initiativkomitees, hat die Bundeskanzlei die formelle Vorprüfung vorgenommen. Diese sei positiv ausgefallen. Dies würde bedeuten, dass der Initiativtext demnächst im Bundesblatt veröffentlicht wird und danach mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann. Nach Informationen der NZZ ist diese Aussage korrekt.
Die Diskussionen um die Gültigkeit und die Umsetzbarkeit von Volksinitiativen haben in letzter Zeit zugenommen, besonders im Falle der Verwahrungs-, der Anti-Minarett- und der Ausschaffungsinitiative. Die neue Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe bei Sexualverbrechen wirft ebenfalls rechtsstaatliche Fragen auf. Weiter lesen und einen Kommentar hinterlassen >>> Peter Eggenberger | Donnerstag, 19. August 2010
TRIBUNE DE GENÈVE: CRIMES SEXUELS | Une initiative pour le rétablissement de la peine de mort en Suisse serait sur le point d'être lancée. Elle vise à sanctionner les meurtres avec violence sexuelle.
L'information a été donné vendredi par la NZZ. Le texte de l'initiative a pour objectif de restaurer la peine capitale pour les meurtres avec violence sexuelle. >>>
Rédaction online | Vendredi 20 Août 2010