FRANKFURTER ALLGEMEINE: Ein 18 Jahre alter Muslim darf an seiner Schule nicht gen Mekka beten. In dem mehrjährigen Streit entschied das Bundesverwaltungsgericht, der Junge müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen. Sonst sei der Schulfrieden gestört.
Ein junger Muslim aus Berlin darf an seiner Schule nicht demonstrativ gen Mekka beten. Nach mehrjährigem Streit wies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch die Klage des 18 Jahre alten Schülers zurück. Der Gymnasiast müsse die Einschränkung seiner Glaubensfreiheit hinnehmen, weil durch die öffentlichen Ritualgebete der Schulfrieden gestört werde, urteilte der 6. Senat. » | Quelle: dpa | Mittwoch 30. November 2011