NZZ ONLINE: Die burmesische Militärjunta lässt offenbar nichts unversucht, um der Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi zu schaden. So hat sie nun ein Wahlgesetz erlassen, gemäss dem Aung San Suu Kyi vor den Parlamentswahlen ihre Partei verlassen muss.
Burmas Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi muss gemäss dem neuen Wahlgesetz der burmesischen Militärregierung vor den geplanten Parlamentswahlen ihre Partei verlassen. Wer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, darf gemäss dem Gesetz nicht einer Partei angehören. >>> sda/afp | Mittwoch, 10. März 2010