NZZ Online: In der Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und Libyen gibt es Fortschritte. Sieben Personen, die ihre Ausreise beantragt hatten, können das Land verlassen. Zwei Personen müssen jedoch weiterhin in Nordafrika bleiben.
Die libyschen Behörden haben sieben Schweizern die Ausreise aus dem nordafrikanischen Land erlaubt. Die zwei Schweizer, die seit Beginn der Affäre Ghadhafi in Libyen festsitzen, dürfen das Land aber weiterhin nicht verlassen.
Auch können Schweizer Firmen auf libyschem Territorium weiterhin nicht frei ihre Tätigkeit ausüben, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag mitteilte. Das EDA arbeite deshalb nach wie vor «mit Nachdruck» an einer Lösung der Probleme, die das bilaterale Verhältnis belasteten. >>> sda | 31. Oktober 2008
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