Saturday, July 08, 2006

Lehrerin mit Kopftuch muß gleichbehandelt mit Ordensschwestern
Berlin - Eigentlich gilt in Baden-Württemberg für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein striktes Kopftuchverbot. Doch nun hat ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts eine erste Ausnahme von dieser Regelung geschaffen. Die zum Islam konvertierte Deutsche Doris Graber darf weiterhin mit Kopftuch unterrichten, da sie den Schulfrieden allenfalls abstrakt gefährdet, wie es in der Begründung der Stuttgarter Richter hieß.

Mit dem Urteil wurde ein "Zeichen gegen die Diskriminierung des Islam gesetzt", erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck. Entweder man verbiete konsequent alle religiösen Bekundungen im staatlichen Bereich oder aber definiere einen Freiraum für religiöse Bekundungen, der für alle Religionen gleichermaßen gelte. Das baden-württembergische Schulgesetz vom April 2004 verbietet politische, weltanschauliche und religiöse "Bekundungen", die den Schulfrieden gefährden oder stören könnten, es nimmt die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte" davon jedoch aus. Wenn aber Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichten dürften, sei das Kopftuchverbot für Muslimische Lehrerinnen eine nicht hinzunehmende Benachteiligung, urteilten jetzt die Richter im Fall Graber. Lehrerin siegt im Kopftuchstreit von Claudia Ehrenstein
Mark Alexander

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